Häufig gestellte Fragen

F.A.Q.

Eine Energieberatung analysiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt auf, wie Energieverluste reduziert, Kosten gesenkt und gesetzliche Anforderungen eingehalten werden können. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für Sanierungen, Neubauten oder Förderanträge.

Eine Energieberatung ist besonders sinnvoll:

  • vor einer Sanierung oder Modernisierung
  • beim Kauf eines Bestandsgebäudes
  • bei steigenden Energiekosten
  • zur Vorbereitung von Förderanträgen
  • bei Neubauten zur Optimierung der Planung

Nein, sie ist nicht grundsätzlich verpflichtend. Für bestimmte Förderprogramm oder Nachweise ist jedoch eine qualifizierte Energieberatung erforderlich.

Je nach Maßnahme sind Förderungen über z.B. BAFA oder KFW möglich. Gefördert werden unter anderem:

  • Energieberatung
  • Sanierungsmaßnahmen
  • Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik

Der iSFP wird mit bis zu 50%, maximal 650€ bzw. 850€ (Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten), gefördert. Zusätzlich erhalten Sie bei späterer Umsetzung der Maßnahme einen 5% Förderbonus.

In der Regel immer vor Beginn der Maßnahme. Nachträgliche Anträge sind meist nicht möglich.

Ja. Ich begleite den gesamten Prozess, von der technischen Vorbereitung bis zur notwendigen Dokumentation für den Fördergeber.

Dieser ist erforderlich bei:

  • Verkauf eines Gebäudes
  • Neuvermietung
  • Neubau

Es gibt den Verbrauchsausweis, welcher auf den realen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre basiert und den Bedarfsausweis, welcher auf einer technischen Berechnung der Gebäudehülle und Anlagentechnik basiert. Die Art hängt von Baujahr, Nutzung und Gebäudetyp ab. Ich prüfe dies vorab und empfehle die passende Ausweisart.

Ein Wärmeschutznachweis ist immer dann erforderlich, wenn ein Bauantrag gestellt werden muss, z.B. bei Neubauten oder genehmigungspflichtigen Umbauten.

Er beinhaltet unter anderem:

  • Berechnung der energetischen Qualität der Gebäudehülle
  • Nachweis nach GEG
  • Bewertung von Bauteilaufbauten

Standardmäßig werden Wärmebrücken pauschal mit U= 0,05 W/(m²K) angesetzt. Die fachgerechte Ausführung muss nach DIN 4108 Beiblatt 2 erfolgen.

Fehlerhafte Wärmebrücken können zu einem erhöhtem Energieverbrauch, Schimmelbildung und Bauschäden führen. Eine fachgerechte Planung ist daher entscheidend.

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